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Mindestdeckungssummen
Bezeichnung für diejenigen Deckungssummen, die nach allgemeiner Auffassung die Untergrenze eines sinnvollen Versicherungsschutzes darstellen. Mindestdeckungssummen können gesetzlich vorgeschrieben sein, oder sich in der geschäftlichen Praxis herausbilden. Je nach Versicherungssparte weisen Mindestdeckungssummen unterschiedliche Höhen auf. Tipp: Prüfen Sie besonders bei älteren Sachversicherungsverträgen die Deckungssummen und erhöhen Sie diese ggf. Beispielsweise gelten heute in der Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssummen von 1,02 Mio EURO (zuvor: 2 Mio DM) für Personen- oder Sachschäden als gerade noch ausreichend.
 
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