| Mehrheitsaktionär |
| Im engeren Sinne Bezeichnung für einen Aktionär, der mindestens 50 Prozent des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft besitzt. Da in der Praxis die Aktien oftmals breit gestreut sind, genügen unter Umständen auch weniger als 50 Prozent zum Halten einer (relativen) Mehrheitsposition. Als Faustformel gilt: Je breiter die Aktien eines Unternehmens gestreut sind, desto kleiner kann das zur Unternehmenskontrolle genügende Aktienpaket sein. |
