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Massenauffahrunfälle
Spezielle Form des Auffahrunfalles, an dem mindestens 20 Fahrzeuge beteiligt sind. Hierbei wird allen Beteiligten eine gesamtschuldnerische Haftung unterstellt und lediglich eine Mitschuld geprüft. Schadenersatzansprüche aus Massenauffahrunfällen sind nicht beim eigentlich zuständigen Versicherungsunternehmen, sondern unmittelbar beim HUK-Verband geltend zu machen.
 
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