| Mahnbescheid |
| Gerichtliche Geltendmachung eines Gläubigeranspruchs gegen den Schuldner. Betrifft dies die Eigenschaft als Versicherungsnehmer (z. B. die angestrebte Pfändung eines Versicherungsvertrages), ist das dem Versicherungsunternehmen unmittelbar anzuzeigen. |
