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Mahnbescheid
Gerichtliche Geltendmachung eines Gläubigeranspruchs gegen den Schuldner. Betrifft dies die Eigenschaft als Versicherungsnehmer (z. B. die angestrebte Pfändung eines Versicherungsvertrages), ist das dem Versicherungsunternehmen unmittelbar anzuzeigen.
 
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