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Kraftloserklärung
Erklärung eines Lebensversicherers, dass eine abhanden gekommene Police nicht mehr gültig ist. Kraftloserklärungen erfolgen insbesondere bei Verlust der Police infolge von Brand, Diebstahl, Verlust u. ä. Kraftloserklärungen sind deshalb so wichtig, da grundsätzlich der jeweilige Inhaber (Dieb, Finder) der Versicherungspolice zum Erhalt der Versicherungsleistung berechtigt ist und der eigentliche Inhaber in solchen Fällen völlig legal leer ausgeht.
 
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