| Kosten |
| Der Anleger zahlt z. B. beim Erwerb eines Fonds einen Ausgabeaufschlag von 5 Prozent, der sich bei Wiederanlage der Ausschüttung im Direktgeschäft um 3 Prozent reduziert. Für die Verwaltung des Sondervermögens erhält die Fondsgesellschaft eine Verwaltungsvergütung und die Depotbank die bankübliche Depotgebühr sowie eine Depotbankvergütung. |
