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Der Anleger zahlt z. B. beim Erwerb eines Fonds einen Ausgabeaufschlag von 5 Prozent, der sich bei Wiederanlage der Ausschüttung im Direktgeschäft um 3 Prozent reduziert. Für die Verwaltung des Sondervermögens erhält die Fondsgesellschaft eine Verwaltungsvergütung und die Depotbank die bankübliche Depotgebühr sowie eine Depotbankvergütung.
 
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