| Kontenklärung |
| Ermittlung der bestehenden Ansprüche aus der GRV mittels Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Siehe auch Drei-Säulen-Theorie. Tipp: Beantragen Sie eine individuelle Kontenklärung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger (BfA oder jeweilige LVA), um Ihre vorhandenen Ansprüche aus der GRV zu ermitteln und darauf Ihre private Vorsorge bedarfsgerecht aufzubauen. |
