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Konsortium
Loser Zweckverband von Geschäftsleuten oder Unternehmen zur Durchführung von Geschäften. Im Banken- und Börsenbereich erscheint diese Bezeichnung sehr oft bei der Erstausgabe von Wertpapieren einer Unternehmung. Das Konsortium übernimmt den gesamten geschäftlichen Ablauf, der mit dem Vertrieb und der Börseneinführung der Wertpapiere verbunden ist.
 
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