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Kollektivvertrag
Versicherung von mehreren Personen durch einen Versicherungsvertrag. Die Beiträge werden in Eigenleistung bei den versicherten Mitgliedern eingezogen und geschlossen an die Versicherungsgesellschaft abgeführt. In älteren Verträgen bis zum 31.12.1994 als Gruppenversicherungsvertrag bezeichnet.
 
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