| Kleinkrafträder |
| Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind (Kleinkrafträder bisherigen Rechts gemäß § 18 Abs. 2 StVZO). |
