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Kleinkrafträder
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind (Kleinkrafträder bisherigen Rechts gemäß § 18 Abs. 2 StVZO).
 
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