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Kindergeld
"Staatliche Unterstützungsleistung für Erziehungsberechtigte, die deren Einkommen im Sinne einer Kindererziehung steuerlich entlastet. Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt monatlich * für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 EUR; * für jedes weitere Kind jeweils 179 EUR. (Stand: 01.07.2005) Kindergeld wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des betreffenden Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen verlängert sich die Bezugszeit auf 21 Jahre (Arbeitslosigkeit des Kindes) oder 27 Jahre (Ausbildung des Kindes). Siehe auch Erziehungsgeld. "
 
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