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Kassakurs
Handelspreis für Wertpapiere. Gegen 12.15 Uhr wird börsentäglich an allen deutschen Börsen für die börsenfähigen Wertpapiere der sogenannte "Kassakurs" festgestellt. Nach einem bestimmten Verfahren werden die Kauf- und Verkaufsaufträge von weniger als 50 Stück verglichen und hiernach der Kurs ermittelt. Der amtlich bestellte Kursmakler verkündet dann den "Kassakurs" oder "Einheitskurs". Alle Aufträge zum Kassakurs müssen bis ca. 11.30 Uhr bei den Banken zur Weiterleitung vorliegen. Die Aufträge mit mehr als 50 Stück werden innerhalb der Börsensitzung im sogenannten "Variablen Handel" abgewickelt. In diesem Handelszweig der Börse bilden sich die Kurse nach Angebot und Nachfrage.
 
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