| Kapitallebensversicherung |
| "Zu den Personenversicherungen gehörende Versicherungsart, bei der die Todesfall- Leistung (Tod der versicherten Person) mit dem Ansparen eines Geldbetrages (""Kapital"") kombiniert wird. Stirbt die versicherte Person nicht während der Vertragslaufzeit, wird das angesparte und verzinste Kapital als Erlebensfall-Leistung (""Ablaufleistung"") einmalig oder in Raten ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das angesparte und ausgezahlte Kapital steuerfrei. Siehe auch Steuerfreiheit für Lebensversicherungen. Tipp 1: Für nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Verträge ist maximal nur noch die Hälfte des Ertrages („Ablaufleistung“ abzüglich der gezahlten Beiträge) steuerbefreit. Bei Vertragsabschlüssen vor dem 01.01.2005 bleiben noch die gesamten Erträge steuerbefreit Tipp 2: Schützen Sie das angesparte Kapital bei drohendem Bezug von Arbeitslosengeld II (siehe dort) durch die Einfügung einer Hartz-Klausel (siehe dort) sofern möglich." |
