| Kapitalanlagegesellschaft |
| Andere Bezeichnung für Investmentgesellschaft. Die Kapitalanlagegesellschaft trifft Entscheidungen über die Zusammensetzung des Fonds (Ankauf, Verkauf von Wertpapieren) sowie über die Anlagegrundsätze. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit von Kapitalanlagegesellschaften in der Bundesrepublik ist das Kapitalanlagegesellschaftsgesetz KAGG. |
