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Insidermissbrauch
Unerlaubtes Ausnutzen von Insiderkenntnissen im Wertpapierhandel wie z. B. der Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers aufgrund der Kenntnis interner Unternehmensentscheidungen, die noch nicht öffentlich bekannt sind. Wegen der dadurch begründeten unerlaubten Vorteilsnahme wird Insidermissbrauch strafrechtlich verfolgt. Siehe auch Insider-Handelsrichtlinien.
 
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