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Insassen-Unfallversicherung
Spezielle Art der Unfallversicherung, die die unentgeltlich beförderten Insassen eines Kfz (z. B. Arbeitskollegen in Fahrgemeinschaften oder Familienangehörige) gegen Unfallschäden absichert. Die Insassen-Unfallversicherung wird grundsätzlich für ein bestimmtes Kfz abgeschlossen und gilt i. d. R. für alle Fahrzeuginsassen. Durch die zum 01.08.2002 in Kraft getretenen Änderungen des Schadenersatzrechtes nach Verkehrsunfällen entfällt heute allerdings die Notwendigkeit einer Insassen-Unfallversicherung, da deren Leistungen künftig durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Kfz übernommen werden.
 
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