| Inhaberklausel |
| "Klausel in Versicherungsverträgen die besagt, dass der jeweilige Inhaber des Versicherungsscheins (""Police"") grundsätzlich zum Empfang der Versicherungsleistung berechtigt ist. Siehe auch Klausel. Tipp: Schützen Sie Ihre Versicherungsscheine in demselben Maße wie Wertpapiere vor Diebstahl oder Verlust." |
