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Inhaberklausel
"Klausel in Versicherungsverträgen die besagt, dass der jeweilige Inhaber des Versicherungsscheins (""Police"") grundsätzlich zum Empfang der Versicherungsleistung berechtigt ist. Siehe auch Klausel. Tipp: Schützen Sie Ihre Versicherungsscheine in demselben Maße wie Wertpapiere vor Diebstahl oder Verlust."
 
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