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Höherversicherung
Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen für nicht Pflichtversicherte kann der Versicherte zusätzlich Beiträge zur Höherversicherung entrichten. Diese bewirken zwar eine höhere gesetzliche Rente, nehmen allerdings nicht an der Rentenanpassung teil.
 
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