| Höherversicherung |
| Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen für nicht Pflichtversicherte kann der Versicherte zusätzlich Beiträge zur Höherversicherung entrichten. Diese bewirken zwar eine höhere gesetzliche Rente, nehmen allerdings nicht an der Rentenanpassung teil. |
