|
Begriff aus der Schadenversicherung. Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn ein von außen einwirkendes, nicht beeinflussbares und auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis zu einem Schaden führt. Das Vorliegen von höherer Gewalt schließt grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht des Versicherers aus, dennoch ist sie in bestimmten Versicherungsarten wie der Elektronikversicherung sowie der Reisegepäckversicherung eingeschlossen. Die höhere Gewalt darf nicht mit dem unvorhersehbaren Ereignis verwechselt werden, auch wenn beide Fälle meistens synonym verwendet werden. Siehe dort. |