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Höchstbetragsgemeinschaft
Eheleute, deren Ehe das ganze Kalenderjahr über bestand, bilden zusammen mit ihren Kindern unter 18 Jahren eine sogenannte Höchstbetragsgemeinschaft. Die Aufwendungen aller in die Höchstbetragsgemeinschaft einbezogenen Personen werden zusammengerechnet, damit die im Gesetz festgelegten prämienbegünstigten Höchstsparleistungen nicht überschritten werden.
 
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