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Hartz-Klausel
"Vereinbarung bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungsverträgen, nach der der Versicherungsnehmer erst beim eigenen Ruhestand über das ersparte Kapital verfügen kann. Lediglich Verträge mit einer Hartz-Klausel fallen unter den Altersvorsorgefreibetrag bei Hartz IV (siehe dort). Rechtsgrundlage ist der § 165 VVG. Tipp: Schützen Sie im Bedarfsfalle einen Teil Ihres Vermögens durch die Einfügung einer Hartz-Klausel in den Vertrag sofern möglich."
 
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