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Handwerkerversicherung
Um auch den selbständigen Handwerkern eine eigene Altersversorgung zu gewährleisten, trat am 01.01.1939 das Gesetz über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk in Kraft. Danach waren alle in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerker versicherungspflichtig.
 
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