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Versicherungsart, die die einem Dritten zugefügten Sach-, Personen- und Vermögensschäden versichert. Je nach Risiko gibt es verschiedene Haftpflichtarten (z. B. Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Hundehalterhaftpflicht). Neben der Regelung begründeter Schadenersatzansprüche des Geschädigten wehrt die Haftpflichtversicherung als "halbe Rechtsschutzversicherung" zugleich unbegründete Ansprüche ab. Tipp: Da nach § 823 BGB der Schädiger unbegrenzt für den Schaden haftet, gehört die Haftplichtversicherung zur Grundabsicherung. Prüfen sie deshalb Ihren Haftpflichtschutz besonders genau. |