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Gewinnbeteiligung
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit müssen erwirtschaftete Überschüsse an ihre Mitglieder ausschütten. Sie tun dies regelmäßig durch eine Gewinnbeteiligung, die oftmals allen Mitgliedern zu Gute kommt - nicht nur denen, die keinen Schaden gemeldet haben. Tipp: Fragen Sie bei Preisvergleichen die Versicherer, welche Rückerstattungen in den letzten Jahren an die Mitglieder ausgekehrt wurden.
 
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