| Gewinnbeteiligung |
| Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit müssen erwirtschaftete Überschüsse an ihre Mitglieder ausschütten. Sie tun dies regelmäßig durch eine Gewinnbeteiligung, die oftmals allen Mitgliedern zu Gute kommt - nicht nur denen, die keinen Schaden gemeldet haben. Tipp: Fragen Sie bei Preisvergleichen die Versicherer, welche Rückerstattungen in den letzten Jahren an die Mitglieder ausgekehrt wurden. |
