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Gewinnausschüttung
Der Versicherer muss mindestens 90 Prozent seines erwirtschafteten Gewinnes an den Versicherungsnehmer abführen. Die Ergebnisquellen für den erwirtschafteten Gewinn sind Rationalisierungs-, Zins-, Sterblichkeits- und Stornogewinne. Der Versicherer kann in Form einer Direktgutschrift, einer Rückstellung für Beitragsrückerstattung oder in einer Mischung beider Formen den Versicherungsnehmer am Gewinn beteiligen.
 
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