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Gesamtschuldner
Begriff aus dem Schuldrecht. Haften mehrere Personen für eine bestimmte Sache (Geldbetrag, Leistung usw.) dann ist jede einzelne Person Gesamtschuldner. Jeder Einzelne ist verpflichtet, für den Gesamtbetrag geradezustehen. Besondere Bedeutung hat der Begriff für Gesellschafter einer GbR, OHG und für die Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins.
 
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