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Genussschein
Wertpapier, dass ein Anrecht ("Genussrecht") am Reingewinn oder Liquidationserlös einer Aktiengesellschaft verbrieft. Im Gegensatz zu Aktien ist der Inhaber eines Genussrechtes aber nicht Mitglied der Aktiengesellschaft. Genussscheine werden oftmals im Zusammenhang mit Unternehmenssanierungen oder als Entgelt für die Nutzung von bsw. Patentrechten ausgegeben.
 
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