| Gefahrtragung |
| Verpflichtung des Versicherungsunternehmens, als Gegenzug zur Beitragszahlung des Versicherten auftretende und versicherte Schäden finanziell auszugleichen ("zu regulieren"). |
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| Gefahrtragung |
| Verpflichtung des Versicherungsunternehmens, als Gegenzug zur Beitragszahlung des Versicherten auftretende und versicherte Schäden finanziell auszugleichen ("zu regulieren"). |
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