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Gefälligkeitsschaden
Begriff aus der Haftpflichtversicherung. Ein Gefälligkeitsschaden liegt dann vor, wenn die Schadenursache in einer gefälligen Handlung liegt. Wegen des hohen Missbrauchspotenzials bei Gefälligkeitsschäden werden solche Schäden von den VU besonders gründlich untersucht. Ferner ist die Rechtsprechung zur Schadenersatzpflicht des VU bei einem Gefälligkeitsschaden uneinheitlich.
 
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