| Gefährdungshaftung |
| Haftungsart, die sich aus dem bloßen Vorhandensein eines bestimmten Risikos ergibt. Bekannte Beispiele für eine Gefährdungshaftung sind das Halten eines Kraftfahrzeuges oder Hundes bzw. das Vorhandensein eines Öltankes. Aufgrund des vorhandenen Schadenspotenzials schreibt der Gesetzgeber die Abdeckung solcher Risiken zwingend vor (Versicherungspflicht"). Siehe auch Verschuldenshaftung. |
