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Gebäudeversicherung
Versicherungsart zum Schutz von Wohngebäuden vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm. Tipp: Als Erwerber einer Immobilie übernehmen Sie automatisch die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers, verfügen aber über ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach dem Eintrag des Eigentümerwechsels im Grundbuch.
 
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