| Gebäudeversicherung |
| Versicherungsart zum Schutz von Wohngebäuden vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm. Tipp: Als Erwerber einer Immobilie übernehmen Sie automatisch die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers, verfügen aber über ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach dem Eintrag des Eigentümerwechsels im Grundbuch. |
