Lexikon
Übersicht
Über uns
Kontakt
Impressum
Angebot anfordern
Unsere Banner
Sitemap
Wissenswertes
5 Regeln
Baden ohne Reue
Reise-Apotheke
Garantiezins
Der vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen für alle Lebensversicherungsunternehmen vorgeschriebene Verzinsungssatz für die eingezahlten Versicherungsbeiträge. Die mit dem Garantiezins zu verzinsenden Beiträge ergeben die „garantierte Versicherungssumme“, zu denen noch die - nicht garantierbaren! - Überschüsse hinzukommen. Der Garantiezins beträgt für Verträge, die ab dem 01.01.2004 abgeschlossen werden, 2,75 %. Für Verträge, die bis zum 31.12.2003 abgeschlossen wurden, gilt dagegen noch ein Garantiezins von 3,25 %.
 
zu Favoriten hinzufügen | als Startseite einrichten | Seite weiterempfehlen