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Der vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen für alle Lebensversicherungsunternehmen vorgeschriebene Verzinsungssatz für die eingezahlten Versicherungsbeiträge. Die mit dem Garantiezins zu verzinsenden Beiträge ergeben die „garantierte Versicherungssumme“, zu denen noch die - nicht garantierbaren! - Überschüsse hinzukommen. Der Garantiezins beträgt für Verträge, die ab dem 01.01.2004 abgeschlossen werden, 2,75 %. Für Verträge, die bis zum 31.12.2003 abgeschlossen wurden, gilt dagegen noch ein Garantiezins von 3,25 %. |