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Garantierte Versicherungssumme
Der Betrag, der sich beim Ablauf einer Kapitallebensversicherung durch die zu garantierende Verzinsung der eingezahlten Beiträge ergibt. Der Garantiezins beträgt 2,75 % (Stand: 01.07.2005) und wird vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen für alle Lebensversicherungsunternehmen festgesetzt. Siehe auch Garantiezins.
 
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