| Garantierte Versicherungssumme |
| Der Betrag, der sich beim Ablauf einer Kapitallebensversicherung durch die zu garantierende Verzinsung der eingezahlten Beiträge ergibt. Der Garantiezins beträgt 2,75 % (Stand: 01.07.2005) und wird vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen für alle Lebensversicherungsunternehmen festgesetzt. Siehe auch Garantiezins. |
