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In der Versicherungswirtschaft angewendeter Begriff für den Selbstbehalt. Dabei gibt es zwei Arten: Bei der Abzugsfranchise trägt der Versicherungsnehmer an jedem von der Versicherungsgesellschaft gedeckten Schaden einen prozentualen oder im Versicherungsvertrag vereinbarten Anteil selbst. Bei der Integralfranchise trägt der Versicherungsnehmer Schäden bis zu einer vereinbarten Höhe selbst. Erst darüber hinaus gehende Schäden ersetzt die Versicherungsgesellschaft, dann jedoch in voller Höhe. Siehe auch Franchiseversicherung. |