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Folgeschaden
Schaden, der erst durch einen vorherigen Versicherungsschaden ausgelöst wird. Die Leistungspflicht des Versicherers für Folgeschäden ist in den einzelnen Versicherungssparten unterschiedlich geregelt. Ein bekanntes Beispiel sind Wasserschäden am Parkett infolge eines Sturmschadens am nahen Fenster und erst dadurch eindringender Nässe.
 
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