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Beitrag ("Prämie"), der zeitlich nach dem Erstbeitrag oder der ersten Beitragsrate fällig wird. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, so kann die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Ist diese Frist erfolglos abgelaufen, so ist die Gesellschaft von der Leistungspflicht befreit und zurfristlosen Kündigung berechtigt. Trotz Kündigung hat der Versicherer Anspruch auf den Beitrag für die laufende Versicherungsperiode (§ 39 VVG). |