| Fahrzeugpark-Verringerung |
| Wird für ein ausgeschiedenes Fahrzeug kein Ersatzfahrzeug versichert, so kann die schadenfreie Zeit auf einen anderen Vertrag des Versicherungsnehmers angerechnet werden. Die unterschiedlichen Fahrzeuggruppen sind zu beachten Ausgeschlossen ist die Übertragung, wenn der aufzulösende Vertrag um mehr als 20 Prozentpunkte günstiger war als der Beitragssatz des fortbestehenden Vertrages. Das gilt nicht, wenn der fortbestehende Vertrag mind. in den letzten beiden Kalenderjahren oder ab Beginn schadenfrei war. |
