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Fahrraddiebstahl-Versicherung
Spezielle Versicherung, die das Risiko eines Fahrraddiebstahls absichert. Im Gegensatz zum einfachen Diebstahl kann der Fahrraddiebstahl unter bestimmten Voraussetzungen in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Dafür gibt es bestimmte Bedingungen. Wird das Fahrrad zwischen 6 Uhr und 22 Uhr gestohlen, muss es gesichert gewesen sein. Erfolgt der Diebstahl zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, muss sich das Fahrrad entweder in einem gemeinschaftlichen Abstellraum oder in Gebrauch befunden haben. Die Entschädigungsgrenze ist i.d.R. auf 1 % der Hausratversicherungssumme begrenzt, doch sind höhere Grenzen gegen einen Mehrbeitrag möglich.
 
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