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Außerachtlassen der gebotenen Vorsicht, was zu einem Schaden führt. Nach Schwere des Verschuldens wird zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit mit bestimmten Konsequenzen für den Versicherungsschutz unterschieden. So ist grobe Fahrlässigkeit ("es wird schon nichts passieren") mit Ausnahme der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt, während Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ("wer rechnet schon mit sowas?") i. d. R. versichert sind. Siehe auch bedingter Vorsatz und Vorsatz. Tipp: Lassen Sie stets die gebotene Sorgfalt walten, denn die Klärung, ob im Schadenfall grobe oder leichte Fahrlässigkeit vorlag, haben immer wieder Gerichte beschäftigt. |