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"Spezielle Form der Insassenunfallversicherung, bei der der Fahrer eines Kfz die versicherte Person ist. Wird der Fahrer nach einem Unfall beim Führen seines Kfz länger als sechs Wochen krankgeschrieben, wird ein so genanntes ""Unfallgeld"" gezahlt. Bei einer unfallbedingten Erwerbsminderung bzw. bei Tod des Fahrers wird eine Rente an den Fahrer bzw. die Hinterbliebenen gezahlt. Das gilt auch beim selbstverschuldeten Unfall und bei ungeklärter Schuldfrage.
Tipp: Mit einer ""normalen"" privaten Unfallversicherung ist man ""rund um die Uhr"", d.h. nicht nur beim Führen eines Kfz abgesichert." |