| Einschuss |
| Der Schadenanteil oder die Pauschalsumme, die der Rückversicherer dem Erstversicherer zahlt. Dieser Begriff kommt auch in der Seeversicherung vor. Für den Fall einer großen Havarie verlangt der Reeder von den Ladungsbeteiligten eine Sicherheit in bar, den Einschuss. |
