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Einmalbeitrag
Einmalige Zahlung des Gesamtbeitrages für einen Versicherungsvertrag, der zu Beginn der Versicherung fällig ist. Der Einschluss von Zusatzversicherungen ist i.d.R. nicht möglich. Tipp: Einmalanlagen unterliegen i.d.R. keiner steuerlichen Begünstigung. Lassen Sie sich bei solchen Anlagenformen deshalb besonders genau beraten.
 
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