| Einmalbeitrag |
| Einmalige Zahlung des Gesamtbeitrages für einen Versicherungsvertrag, der zu Beginn der Versicherung fällig ist. Der Einschluss von Zusatzversicherungen ist i.d.R. nicht möglich. Tipp: Einmalanlagen unterliegen i.d.R. keiner steuerlichen Begünstigung. Lassen Sie sich bei solchen Anlagenformen deshalb besonders genau beraten. |
