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Einlösungsbeitrag
Die zeitlich erste zu einem Versicherungsvertrag zu zahlende Prämie (Erstprämie). Gegensatz: Folgeprämie. Wird im VVG unterschiedlich geregelt. Mit der Zahlung des Einlösungsbeitrages ist der "materielle Versicherungsbeginn" (siehe dort) verbunden.
 
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