| Einlösungsbeitrag |
| Die zeitlich erste zu einem Versicherungsvertrag zu zahlende Prämie (Erstprämie). Gegensatz: Folgeprämie. Wird im VVG unterschiedlich geregelt. Mit der Zahlung des Einlösungsbeitrages ist der "materielle Versicherungsbeginn" (siehe dort) verbunden. |
