| Einlagensicherung bei Banken |
| System der Sicherung von Kundeneinlagen im Falle des Konkurses einer Bank. Hierbei werden zwei Stufen unterschieden. In der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung der Banken (EdB) werden Kundeneinlagen zu jeweils 90 Prozent bis zu einer absoluten Obergrenze von 20.000 EUR je Kunde abgesichert. In darüber hinaus gehenden freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) sind Einlagen bis 12.090.000 EUR je Kunde (Einlagen ab dem 13.03.2002) und 34.906.000 EUR je Kunde (Einlagen bis zum 12.03.2002) abgesichert. Als Einlagen gelten Spar- und Termingelder (auch Girokonten) sowie Pfandbriefe und Namensschuldverschreibungen. Tipp: Erkundigen Sie sich bei der Auswahl einer Bank auch danach, ob diese dem freiwilligen Entschädigungsfonds angehört. |
