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Einkommensteuer
Steuerart auf die Einkommen (Einkünfte minus Ausgaben) der steuerpflichtigen Person. Ausdrücklich ausgenommen von der Einkommenssteuer sind allerdings viele Formen der Altersvorsorge wie z. B. die Ablaufleistung (siehe dort) bei einer kapitalbildenden oder fondsgebundenen Lebensversicherung. Allerdings sind hierbei bestimmte vertragliche Voraussetzungen unbedingt zu beachten.
 
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