| Einheitskurs |
| Für alle zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere wird börsentäglich von den Börsenorganen der sogenannte Kassa- oder Einheitskurs in einem bestimmten Preisfeststellungsverfahren festgestellt. Zu diesem Einheitskurs werden sämtliche Aufträge bis zu 50 Stück abgerechnet. |
