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Einheitskurs
Für alle zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere wird börsentäglich von den Börsenorganen der sogenannte Kassa- oder Einheitskurs in einem bestimmten Preisfeststellungsverfahren festgestellt. Zu diesem Einheitskurs werden sämtliche Aufträge bis zu 50 Stück abgerechnet.
 
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