Lexikon
Übersicht
Über uns
Kontakt
Impressum
Angebot anfordern
Unsere Banner
Sitemap
Wissenswertes
5 Regeln
Baden ohne Reue
Reise-Apotheke
Einbruchdiebstahl-Versicherung
Bestandteil der Hausratversicherung. Danach tritt der Versicherungsfall ein, wenn der Diebstahl von versicherten Sachen aus versicherten Räumlichkeiten durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus begangen wurde. Tipp: Einfacher Diebstahl (z. B. das Entwenden von Wäsche auf dem Trockenplatz) ist in der Hausratversicherung in der Regel nicht mitversichert.
 
zu Favoriten hinzufügen | als Startseite einrichten | Seite weiterempfehlen