| Einbruchdiebstahl-Versicherung |
| Bestandteil der Hausratversicherung. Danach tritt der Versicherungsfall ein, wenn der Diebstahl von versicherten Sachen aus versicherten Räumlichkeiten durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus begangen wurde. Tipp: Einfacher Diebstahl (z. B. das Entwenden von Wäsche auf dem Trockenplatz) ist in der Hausratversicherung in der Regel nicht mitversichert. |
