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Eigentumsvorbehalt
Begriff des Sachenrechtes. Der Eigentumsvorbehalt bezeichnet das Eigentum an einer verkauften Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Erst dann erfolgt der Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer. Besondere Bedeutung hat der Eigentumsübergang bei Ratenkäufen.
 
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