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Eigentümer eines KFZ
Person, auf die ein Kfz zugelassen und die im Fahrzeugbrief eingetragen wurde. Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gehören zum Eigentumserwerb gemäß § 929 Abs. 1 die Übergabe sowie die Einigung darüber, dass das Kraftfahrzeug übergeben werden soll. Siehe auch Fahrer eines Kfz.
 
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