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Eigenheimzulage
"Staatlicher Zuschuss (Förderung) zur Unterstützung des Wohneigentumserwerbs. Bezugsberechtigt ist jeder Bauherr, der erstmals ein Eigenheim errichtet oder einen Altbau als Eigenheim erwirbt. Geleistet wird jährlich eine Grundzulage in Höhe von 1 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, maximal aber 1.250 EUR. Die Förderung ist ab 2004 für Alt- und Neubauten gleichgestellt. Hinzu kommen jährlich 800 EUR pro Kind im Haushalt (""Baukindergeld"") sowie Ökozuschüsse in variablen Höhen je nach Förderprogramm. Der maximale Förderungszeitraum beträgt 8 Jahre. Für die Gewährung gelten Einkommensgrenzen im Jahr der Anschaffung bzw. Fertigstellung des Wohneigentums plus dessen Vorjahr von 70.000 EUR (Ledige) sowie 140.000 EUR(Verheiratete). Für jedes Kind erhöhen sich diese Grenzen um 30.000 EUR (Stand: 01.07.2005). Die Eigenheimzulage kann pro Person generell nur einmal in Anspruch genommen werden (""Objektverbrauch""). Siehe auch Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie. Tipp: Nach wie vor diskutiert die Politik die Abschaffung der Eigenheimzulage. Verfolgen Sie deshalb die Berichterstattung zum Thema in den Medien besonders genau."
 
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